Herzlich Willkommen.

Wir freuen uns, Sie bei der eCertification begrüßen zu dürfen!

 

Die eCertification ist eine Personenzertifizierungsstelle, die NiSV-Prüfungen durchführt, und Schulungsträger anerkennt, die NiSV-Schulungen anbieten.

Folgende Prüfungen können Sie bei der eCertification nach erfolgreicher Teilnahme anerkannter Fachkunde-Schulungen absolvieren: “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde”, “Ultraschall”, “EMF in der Kosmetik”, “EMF zur Stimulation” sowie “Optische Strahlung”.

Nach der Einreichung der benötigten Dokumente und Ihrer bestandenen Prüfung, stellt eCertification Ihnen für das jeweilige Fachkundemodul ein Zertifikat nach NiSV aus.

Wie Sie eine Prüfung buchen können und weitere Antworten auf Ihre Fragen rund um die Prüfungen bei der eCertification, finden Sie hier:

 

 

Der Weg zu Ihrem Fachkundenachweis

 

 

Welchen Prüfungsprozess möchten Sie starten?

Terminübersicht:

ACHTUNG: Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die aktuell verfügbaren Prüfungstermine.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, über diese Webseite einen Prüfungsplatz zu reservieren.
Bevor Sie eine Prüfung buchen, folgen Sie bitte den Anweisungen in der entsprechenden Antragsbestätigungs-E-Mail.
Sie haben die Möglichkeit, an jedem verfügbaren Prüfungstermin jede der fünf NiSV-Fachkunde Prüfungen abzulegen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über den Chat-Bot oder per E-Mail zur Verfügung.

Hilfestellung zu Ihren häufigsten Fragen

 

Leitfaden
“Prüfungsbuchung”

Leitfaden
“Hochladen der Unterlagen”

Leitfaden
“Gebuchten Prüfungsplatz stornieren”

Leitfaden
“Prüfungsergebnis abrufen”

Leitfaden
“Wo finde ich mein Zertifikat?”

Allgemeine
Informationen

Informationen
zur Prüfung

Der Weg zum
Fachkundezertifikat

Unsere Schulungsträger

Jetzt als NiSV-Schulungsträger
anerkennen lassen!

NiSV Blog

NiSV – allgemeine Informationen

Was ist die NiSV?

Bei der NiSV handelt es sich um die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen”. Diese wurde durch den Gesetzgeber erlassen, um sowohl Kunden als auch anwendendes Fachpersonal zu schützen. Seit dem 1. Januar 2023 muss ein Fachkundenachweis durch Schulungen in den betreffenden Bereichen nachgewiesen werden. Somit werden Schäden bei Kunden und den anwendenden Kosmetikerinnen und Kosmetikern durch eine sachgemäße Anwendung von Geräten mit Strahlung vermieden.

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