Gebührenordnung

der eCertification GmbH

in der Fassung vom 01. Mai 2024

1 Gebühren

Alle Prüfungen sind gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühren sind in der Gebührenordnung ersichtlich. Für die Inanspruchnahme von Prüfungsleistungen erhebt die eCertification Gebühren.

Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Gebührenordnung. Die Gebühren sind als feste Sätze festgelegt.

Antragsteller, die nicht zur Prüfung erscheinen, die Prüfung abbrechen oder von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Prüfungsgebühren.

Tritt der Antragsteller eine Prüfung an, ohne alle erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben und es stellt sich im Nachgang heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, hat er keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Prüfungsgebühr.

Sollten die eingereichten Unterlagen vor der Prüfung nicht den erforderlichen Voraussetzungen entsprechen, wird gemäß der Gebührenordnung eine Gebühr erhoben.
 

2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer an den Prüfungen von eCertification teilnimmt oder gebührenpflichtige Tätigkeiten bei eCertification beantragt oder zu dessen Gunsten solche Tätigkeiten vorgenommen werden. Verpflichtet sich ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber), die Gebühren für seine Mitarbeiter zu übernehmen, so hat er das schriftlich an die eCertification zu richten und eine gesonderte Rechnung zu verlangen. In diesem Fall ist er der Gebührenschuldner im Sinne dieser Ordnung.

Gebühren sind grundsätzlich sofort nach der Antragstellung zu entrichten und Teil der Zulassungsvoraussetzung zu den Prüfungen.

3 Mahnung und Beitreibung

Gebühren, die nicht innerhalb der festgesetzten Frist entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungsfrist anzumahnen. In der Mahnung ist der Gebührenschuldner darauf hinzuweisen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Mahnfrist die Beitreibung der geschuldeten Beträge eingeleitet werden kann.

Für die Mahnung und die Beitreibung von Gebührenforderungen wird ein pauschalierter Aufwandsersatz erhoben. Dieser Aufwandsersatz soll die bei eCertification anfallenden Kosten decken.

4 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 01. Mai 2024 in Kraft.

5 Gebührentarife

Stand: 20.08.2024*
* Änderungprotokoll siehe Gebührenordnung Download hier

 

Fachkunde Prüfung Gebühr
Nettopreis in €
1.
Erstprüfung
1.1.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „Ultraschall“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“
45 min (1 LE)

197,00
1.2.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

247,00
2.
Mobile Prüfung – Erstprüfung
2.1.

Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“
90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „Ultraschall“
90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“
45 min (1 LE)

247,00
Mind. 3 Prüflinge +177
ab 4 Prüflinge + 147
2.2.

Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

247,00
Mind. 3 Prüflinge +177
ab 4 Prüflinge + 147
2.3. EINZEL Prüfung schriftliche, je Prüfungsleistung „OS, ES, EK, GK, US“

217,00
+ Aufwandsgebühr
(reale Kosten Aufsichtsperson + Fahrtkosten)

3.
Prüfungswiederholung
3.1.

Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „Ultraschall“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“
45 min (1 LE)

197,00
3.2.

Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

247,00
4.
Prüfung – Rezertifizierung
4.1.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „AGK+AEK, AGK+AUS, AGK+AOS, AGK+AES.3, AES.1, AES.2“

zur Aktualisierungsschulung „Optische Strahlung“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „Ultraschall“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“ 45 min (1 LE)

197,00
5.
Zertifikat Ausstellung
5.1. Zertifikatserwerb gemäß § 13 Absatz 2 der aktuellen NiSV 67,00
6. Weitere Gebührentatbestände
6.1.
Feststellung der erforderlichen Voraussetzungen (Bearbeitungsgebühren)
6.1.1
Gebühr bei Feststellung das die eingereichten Unterlagen NICHT den erforderlichen Voraussetzungen entsprechen 47,00
6.2.
Rücktritt von Prüfungen (Bearbeitungsgebühr)
6.2.1
Rücktritt vor Anmeldeschluss der Prüfung 10 %
mindestens jedoch 27,00
6.2.2
Rücktritt nach Anmeldeschluss und bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 25 %,
mindestens jedoch 57,00
6.2.3
Rücktritt innerhalb von vier Wochen bis eine Woche vor Beginn der Prüfung 50 %
mindestens jedoch 107,00
6.2.4 Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Beginn der Prüfung 75 %
mindestens jedoch 157,00
6.2.5 Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
6.2.6
Bescheinigungen, Ersatzurkunden etc.
(Änderungen von falschen selbstverschuldeten Anmelde Angaben des Prüflings (z.Bsp. Falsche Geburtsdatum, Namensänderungen, etc) 
27,00
7. Allgemeine Gebühren – Sonstigen administrativen Aufwand werden zu Pauschalentgelten berechnet:
7.1. bis zu 30 Minuten 47,00
7.2. ab 31 Minuten 67,00
7.3 ab 60 Minuten 87,00
7.4. Prüfungseinsicht bis zu 30 Minuten 67,00

 

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