Einreichung: Ultraschall

Arbeiten Sie mit einem Ultraschallgerät, benötigen Sie einen Fachkundenachweis, um die von Ihnen angebotenen Behandlungen weiter durchführen zu dürfen (Anlage 3 Teil F NiSV).

Prüfungsvoraussetzungen:
• staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/ zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert oder
• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren oder
• Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde (Schulung und Prüfung)
• UND Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.

Prüfung:
• Multiple Choice -Prüfung mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 90 Minuten)
• Gültigkeit des Zertifikats / der Fachkunde: 5 Jahre

-> Zertifizierungsprogramm -> Gebührenordnung

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