Wissensdatenbank

Fristverlängerung beschlossen!

Strahlenschutz in der Kosmetik: Mehr Zeit für das Absolvieren notwendiger Schulungen

Bundesrat stimmt neuer Verordnung zu

Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Die Anforderungen betreffen vor allem notwendige Schulungen, die infolge von Corona-Schutzmaßnahmen nicht wie vorgesehen bis Ende 2021 absolviert werden konnten. Der Aufschub soll vor allem kleinere Kosmetikstudios und selbständige Kosmetikerinnen und Kosmetiker vor übermäßiger Belastung schützen.

Der Bundesrat hat heute der vom Bundesumweltministerium vorgelegten und vom Bundeskabinett am 04. August 2021 beschlossenen “Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus” zugestimmt.

Die um ein Jahr verschobene Frist betrifft Anforderungen an erforderliche fachliche Kenntnisse der Personen, die Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen einsetzen. Dies sind zum Beispiel Laser und intensive Lichtquellen (IPL) zur dauerhaften Haarentfernung oder von Ultraschall und Hochfrequenz unter anderem zur Hautverjüngung. Infolge der Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere Kontaktbeschränkungen, konnten Schulungen zum Erwerb dieser Fachkunde jedenfalls nicht in dem benötigten Umfang durchgeführt werden. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dies bis Ende 2021 noch möglich ist. Aufgrund der finanziellen Belastung durch pandemiebedingte Einnahmeausfälle und der für die benötigten Schulungen anfallenden Kosten besteht außerdem gerade bei kleinen Kosmetikstudios und selbständigen Kosmetikerinnen und Kosmetikern die Gefahr einer übermäßigen Belastung.

Mit der Verschiebung der Frist wird Betroffenen die benötigte Zeit eingeräumt, um den zukünftig erforderlichen Nachweis der Fachkunde rechtzeitig erwerben zu können. Zudem können sie Schulungskosten in eine Zeit mit einer sich absehbar verbessernden Einnahmesituation verlagern.

17.09.2021 | Pressemitteilung Nr. 239/21 | Strahlenschutz

Fristverlängerung beschlossen!

Tags:
War dieser Artikel hilfreich?
Nein 0
Aufrufe: 163
Close Popup

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.

Close Popup
Privacy Settings saved!
Datenschutz-Einstellungen

Wenn Sie eine Website besuchen, kann sie Informationen über Ihren Browser speichern oder abrufen, meist in Form von Cookies. Steuern Sie hier Ihre persönlichen Cookie-Dienste.


Technische Cookies
Zur Nutzung dieser Website verwenden wir die folgenden technisch notwendigen Cookies
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec

Decline all Services
Save
Accept all Services
Wissensdatenbank durchsuchen