Allgemeine Geschäftsbedingungen

der eCertification GmbH

in der Fassung vom 17.01.2024 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zum 01.05.2023 angepasst. Die Änderungen sind an der betreffenden Stellen entsprechend kenntlich gemacht. 

1. Geltungsbereich, Grundsätze
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der eCertification GmbH (nachfolgend “eCertification”) und deren Auftraggeber.
Den Vertragsparteien ist dabei bekannt und bewusst, dass die eCertification eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist. Entsprechend hat sie bzw. ihre oberste Leitung sich zur Unparteilichkeit bei ihren Zertifizierungstätigkeiten verpflichtet. Die eCertification versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung ihrer Zertifizierungstätigkeiten, geht mit Interessenkonflikten sorgsam um und stellt die Objektivität ihrer Zertifizierungstätigkeiten sicher. Ihre Regelungen und Verfahren zur Zertifizierung von Personen sind für alle Personen fair; die Zertifizierung wird in keiner Weise aufgrund unangemessener finanzieller oder sonstiger Bedingungen eingeschränkt. Sie lässt keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck, der ihre Unparteilichkeit gefährden könnte, zu und identifiziert ständig Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit.
1.2 Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die eCertification schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung.
1.4 Zusätzlich zu diesen AGB finden folgende Vertragsdokumente in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, die unter www.ecertification.de zugänglich sind. 

2. Auftraggeberpflichten 

Sollte ein vereinbarter Termin für die Ausführung des Auftrags aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes verschoben werden müssen, hat der die eCertification Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB. Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel anhand des Auftragswerts (bezogen auf den betroffenen Termin) abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet und ist wie folgt zu zahlen: 

Bei einer Terminaufhebung, die spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, wird eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Auftragswerts abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. 

Bei einer Terminaufhebung, die spätestens 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Auftragswerts abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. 

Erfolgt die Terminaufhebung weniger als 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, wird der volle Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. In jedem solchen Fall ist es dem Auftraggeber gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser geringer ausfällt. 

3. Zustandekommen des Vertrags

Sofern die Vergütung nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung geregelt ist, findet die jeweils gültige Gebührenordnung Anwendung, sofern diese dem Auftraggeber bekannt ist oder bekannt sein müsste. Andernfalls wird die übliche Vergütung als vereinbart. 

Die gezahlte Gebühr wird erstattet, wenn der Antragsteller vor der Prüfung alle Unterlagen eingereicht hat und festgestellt werden kann, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Tritt der Antragsteller eine Prüfung an, ohne alle erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben und es stellt sich im Nachgang heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, hat er keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Prüfungsgebühr.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

Die eCertification ist befugt, die Preise zu Beginn eines Zertifizierungszyklus zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung erfolgt durch eine schriftliche Benachrichtigung, die spätestens einen Monat nach Beginn des jeweiligen Zertifizierungszyklus in Textform versandt sein muss. Wenn die Preiserhöhung pro Vertragsjahr nicht mehr als 5 % beträgt, hat der Auftraggeber aufgrund dieser Preiserhöhung kein spezielles Kündigungsrecht. Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Vertragsjahr hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.

5. Beendigung des Vertrages 

Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund in Textform zu kündigen. Die eCertification ist insbesondere aus wichtigem Grund zur Kündigung berechtigt, wenn:
– Die Ausführung des Auftrags aufgrund von Gründen, die nicht von der eCertification zu vertreten sind, für insgesamt mehr als drei Monate gestört wurde.
– Der Auftraggeber unrechtmäßig versucht, das Ergebnis des Auftrags zu fälschen oder zu beeinflussen.
– Über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder aufgrund mangelnder Masse abgelehnt wurde.
– Der Auftraggeber trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist eine fällige Rechnung nicht bezahlt hat. 

Es liegen sonstige vertraglich vereinbarte Gründe vor. In diesen Fällen darf die eCertification die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. 

Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, der nicht von der eCertification zu vertreten ist, behält sie den Anspruch auf Vergütung für die Leistung, die vertragsgemäß bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin erbracht worden wäre. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung von etwa ersparten Aufwendungen 15 % der Vergütung für die noch nicht erbrachte Leistung durch die eCertification, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsaufwand oder höhere ersparte Aufwendungen nach. 

6. Gewährleistung, Haftung

Für alle von der eCertification im Rahmen des Vertrages erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist (vgl. § 14 BGB). Hiervon ausgenommen sind alle nachfolgend angeführten Ansprüche, sowie alle Ansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen oder die wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht bestehen. 

Die Haftung der eCertification sowie die ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. 

7. Geheimhaltung, Datenschutz

7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. § 5 des Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt unberührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Arbeitnehmer, die mit den zu erbringenden Leistungen näher befasst sind, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

7.2 Insbesondere stellt die eCertificationn sicher, dass vertrauliche Informationen, die während des Zertifizierungsprozesses bzw. aus anderen Quellen als dem Antragsteller, dem Kandidaten oder der zertifizierten Person erhalten wurden, nicht ohne schriftliche Genehmigung der Person an Unbefugte weitergegeben werden dürfen, sofern eine gesetzliche Regelung nichts anderes verlangt. Sofern die eCertification solche vertraulichen Informationen zu veröffentlichen hat, muss die betroffene Person über die Information, die weitergegeben bzw. zu veröffentlichen ist, unterrichtet werden.

7.3 Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Ausführung des Vertrags und der jeweiligen Einzelverträge strikt einzuhalten, insbesondere das BDSG und die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragspartner sind unter www.ecertification.de abrufbar.

7.4 Schließlich stellt die eCertification sicher, dass Regelungen und Verfahren vorhanden sind, um die Sicherheit während des gesamten Zertifizierungsprozesses gewährleisten zu können, und um beim Auftreten von Sicherheitslücken Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.

8.2 Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrags unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.

8.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).

 

 Gebührentarife

Fachkunde Prüfung Gebühr
Nettopreis in €
1.
Erstprüfung
1.1.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „Ultraschall“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“ 45 min (1 LE)

194,00
1.2.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

244,00
2.
Mobile Prüfung – Erstprüfung
2.1.

Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“
90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „Ultraschall“
90 min (2 LE)
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“
45 min (1 LE)

244,00
Mind. 3 Prüflinge +179
ab 4 Prüflinge + 149
2.2.

Mobile Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

244,00
Mind. 3 Prüflinge +179
ab 4 Prüflinge + 149
2.3. EINZEL Prüfung schriftliche, je Prüfungsleistung „OS, ES, EK, GK, US“

214,00
+ Aufwandsgebühr
(reale Kosten Aufsichtsperson + Fahrtkosten)

3.
Prüfungswiederholung
3.1.

Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „ES, EK, GK, US“

Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „Ultraschall“ 90 min (2 LE);
Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“ 45 min (1 LE)

194,00
3.2.

Wiederholung Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „OS“

Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 135 min (3 LE)

244,00
4.
Prüfung – Rezertifizierung
4.1.

Schriftliche Prüfung, je Prüfungsleistung „AGK+AEK, AGK+AUS, AGK+AOS, AGK+AES.3, AES.1, AES.2“

zur Aktualisierungsschulung „Optische Strahlung“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „Ultraschall“ 45 min (1 LE)
zur Aktualisierungsschulung „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgerät) zur Stimulation“ 45 min (1 LE)

194,00
5.
Zertifikat Ausstellung
5.1. Zertifikatserwerb gemäß § 13 Absatz 2 der aktuellen NiSV 64,00
6. Weitere Gebührentatbestände
6.1.
Rücktritt von Prüfungen (Bearbeitungsgebühr)
6.1.1
Rücktritt vor Anmeldeschluss der Prüfung 10 %
mindestens jedoch 24,00
6.1.2
Rücktritt nach Anmeldeschluss und bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 25 %,
mindestens jedoch 54,00
6.1.3
Rücktritt innerhalb von vier Wochen bis eine Woche vor Beginn der Prüfung 50 %
mindestens jedoch 104,00
6.1.4 Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Beginn der Prüfung 75 %
mindestens jedoch 154,00
6.1.5 Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
6.1.6
Bescheinigungen, Ersatzurkunden etc.
(Änderungen von falschen selbstverschuldeten Anmelde Angaben des Prüflings (z.Bsp. Falsche Geburtsdatum, Namensänderungen, etc) 
24,00
6.2. Gebühr für erfolglosen Widerspruch
6.2.1. bei einem Streitwert bis einschließlich 300 Euro 24,00
6.2.2.
bei einem Streitwert über 300 Euro 74,00
7. Allgemeine Gebühren – Sonstigen administrativen Aufwand werden zu Pauschalentgelten berechnet:
7.1. bis zu 30 Minuten 44,00
7.2. ab 31 Minuten 64,00
7.3 ab 60 Minuten 84,00
7.4. Prüfungseinsicht bis zu 30 Minuten 64,00

 

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