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Aktivierung des Kontos und Bestätigung der Emailadresse
Prüfungsbuchung und Kundenkonto anlegen
Gewerbeschein und Ausbildungsnachweis hochladen:
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Hochladen Ihrer Unterlagen
So können Sie Ihre Unterlagen bequem hochladen: gehen Sie auf www.ecertification.de und melden sich mit Ihren Kundendaten an.
Es sind NICHT die gleichen Daten, die Sie für die Anmeldung Ihrer NiSv- Schule verwenden.
Klicken Sie auf „Meine Prüfungen“:
Wählen Sie unter „Offene Vorgänge“ die gebuchte Prüfung aus:
Wenn Sie die gebuchte Prüfung angeklickt haben, können Sie Personalausweis oder Schulungsnachweis und Nachweis, dass Sie im Kosmetikgewerbe arbeiten hochladen:
Sie sehen, ob Sie das Dokument erfolgreich hochgeladen haben.
Hier können Sie auch bequem den Termin rausnehmen, indem Sie auf „Prüfungsplatz buchen“ klicken und einen Termin buchen, umbuchen oder stornieren.
Prüfung buchen:
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Buchung Prüfungstermin
Bitte buchen Sie Ihren Wunschtermin. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, sehen Sie das hier:
Wenn Sie KEINEN Termin sehen, dann haben Sie auch KEINEN ausgewählt. Dann klicken Sie auf „Prüfungsplatz buchen“ und wählen Ihren Wunschtermin aus.
Hier können Sie auch bequem den Termin auch stornieren, indem Sie wieder auf „Prüfungsplatz buchen“ klicken und den Termin stornieren.
Erklärvideo: Prüfungsbuchung und Kundenkonto anlegen
Allgemeine Informationen:
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Warum heißt die younea.certification jetzt eCertification?
Wir haben unseren Namen geändert, um uns klar von einer von uns anerkannten Schule abzugrenzen und Verwechslungen zu vermeiden.
Wer ist die DAkkS?
DAkks ist die Abkürzung für deutsche Akkreditierungsstelle. Die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
Was bedeutet eine Akkreditierung?
Laut Duden heißt „akkreditieren“ beglaubigen, bevollmächtigen. Mit einer Akkreditierung bescheinigt die DAkks der akkreditierten Stelle, dass diese fähig ist, nach international gültigen Normen, international gültigen Rechtsvorschriften und sonstigen Regelungen arbeiten zu können.
Was ist eCertification für eine Stelle?
eCertification ist eine Personenzertifizierungsstelle, die NiSV-Prüfungen durchführt und NiSV-Schulungen anerkennt. Nach einer bestandenen Prüfung und der Einreichung von benötigten Dokumenten stellt eCertification der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer ein Zertifikat über die erlangt Fachkunde nach NiSV für das jeweilige Fachkunde-Modul aus.
Kooperiert eCertification mit anderen Stellen?
Für die Prüfungen arbeiten wir mit unabhängigen Prüfern und Übersetzern zusammen.
Die von uns anerkannten Schulen können jederzeit Fragen an uns richten, jedoch arbeiten wir mit keiner Schule zusammen oder gehen sonstige Partnerschaften ein. Das bedeutet auch, dass kein Schulträger Einsicht in die Prüfungen erhält und kein Schulträger beeinflussen kann, wie die Prüfungen ausfallen.
Was muss ich tun, wenn ich von Betrugsversuchen oder nicht korrekten Abläufen während einer Prüfung erfahre, da sonst auch meine Prüfung in Gefahr steht, nicht anerkannt zu werden?
Bitte informieren Sie die Aufsichtsperson.
Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, die Vorfälle zu protokollieren und die betreffende(n) Person(en) von der Prüfung auszuschließen oder – je nach Vorfall – die Prüfung abzubrechen.
Wenden Sie sich nach der Prüfung an uns unter [email protected] und schildern Sie das Geschehen.
Wo melde ich mein Gerät an?
Bei der zuständigen Vollzugsbehörde.
Die Auflistung über die zuständigen Vollzugsbehörden finden Sie unter:
https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv
Was ist das BMUV?
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das BMUV ist die Behörde die Richtlinie zur NiSV-Fachkunde aufgesetzt und verabschiedet hat.
Um was handelt es sich bei der NiSV?
Um die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV)
Für weitere Informationen lesen Sie bitte hier nach: https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung
Warum ist der Weg für mich so lang ein Zertifikat zu erhalten, wenn ich von einer aberkannten Schule komme?
Wenn eine Schule von einer Zertifizierungsstelle aberkannt wird, gibt es dafür wichtige Gründe. Einer kann sein, dass die Schulungen nicht korrekt durchgeführt wurden. Das heißt, wir müssen prüfen, ob der Schulungsnachweis, den Sie bei uns einreichen, ordnungsgemäß ausgestellt wurde und gültig ist. Das kann einige Zeit dauern.
Informationen zur Prüfung:
Wieso will eCertification für alles Nachweise von Schülerinnen und Schülern und von den Schulen?
Wir sind von der DAkks, einer deutschen Behörde beauftragt, NiSV-Prüfungen abzunehmen und NISV-Schulen anzuerkennen. Hierbei müssen wir jederzeit Auskunft geben, sobald die DAkks oder andere Behörden uns kontrollieren und danach fragen. Daher sind wir verpflichtet, alles zu dokumentieren.
Wie hoch sind die Durchfallquoten bei eCertification?
Die Durchfallquote ist gering. Die allermeisten Schüler bestehen ihre Prüfung beim ersten Mal. Lediglich im Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist die Durchfallquote geringfügig höher. Das liegt daran, dass in diesem Modul viele Prüfungsteilnehmer keine oder wenig Erfahrung als Kosmetikerin oder Kosmetiker haben. In den anderen Modulen haben Teilnehmende mehr Basiswissen und mehr Anwendungserfahrung.
Wer prüft für die eCertification?
Unsere Prüfer sind unabhängige Experten. Sie kennen die Prüflinge nicht und bekommen die Prüfungen anonymisiert zugestellt. Das heißt die Prüfenden wissen nicht, wessen Prüfung sie gerade vor sich haben.
Wie läuft eine Prüfung bei der eCertification ab?
Sie suchen sich über unsere Homepage einen Prüfungstermin aus und buchen ihn in Ihrem Prüfportal. Dort können Sie die Prüfung auch bezahlen. Anschließend können Sie die benötigten Dokumente in Ihrem Prüfportal ganz bequem hochladen.
Was passiert, wenn ich durchfalle?
Wenn Sie durchfallen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen, und zwar so oft wie Sie benötigen.
Wird eine NiSV-Prüfungsvorbereitung empfohlen?
Wir empfehlen Ihnen, nicht unvorbereitet in eine Prüfung zu gehen. Ob sie jedoch einen Prüfungsvorbereitungskurs buchen, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Wir bieten keine Prüfungsvorbereitungskurse an.
In welchen Sprachen kann die Prüfung stattfinden?
Wir bieten Prüfungen in Deutsch, Türkisch, Arabisch und demnächst auch in Russisch an.
Warum führen wir Prüfungen in anderen Sprachen durch?
Da die Nachfrage hoch war, führen wir Prüfungen außer auf Deutsch auch auf Türkisch, Russisch, Arabisch und demnächst noch in weiteren Sprachen durch. Die Fragen wurden professionell übersetzt und kommen damit unseren Prüflingen entgegen.
Wo findet die NiSV-Prüfung statt?
Wir bieten Prüfungen an mehreren Standorten in Deutschland an. Bitte informieren Sie sich hierzu unter www.ecertification.de.
Was sind die Vorteile bei eCertification?
Sie können nach Abschluss Ihrer Schulung jederzeit Ihre Prüfung ablegen, und zwar an mehreren Standorten in Deutschland – wir sind mobil. An unserem Hauptstandort in Frankfurt können Sie zudem individuelle Prüfungstermine mit uns vereinbaren. Dazu sind wir, trotz des großen Aufgebots an Prüfungen, sehr schnell bei der Korrektur.
Wie wird eine NiSV-Prüfung durchgeführt?
Sie brauchen nichts weiter mitzubringen, weder Stift noch sonstige Unterlagen.
Sie erhalten von uns ein Tablet sowie eine Einweisung in die Bedienung und zur generellen
Durchführung der Prüfung. Es ist immer mindestens eine Aufsichtsperson vor Ort. Sie starten Ihre Prüfung und die Prüfungszeit läuft je nach Modul. Selbstverständlich können Sie die Prüfung jederzeit vorher beenden, ansonsten schaltet sich die Prüfung nach der voreingestellten Zeit automatisch ab.
Woher bekomme ich meinen Schulungsnachweis und was ist das überhaupt?
Den Schulungsnachweis erhalten Sie von der Schule, bei der Sie Ihre NISV-Schulung gemacht haben (Module GK, OS, US, EMF-K, EMF-S).
Mit dem Schulungsnachweis bestätigt die Schule, dass Sie in allen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Inhalten unterrichtet wurden und die Schulung komplett abgeschlossen haben.
Welche Nachweise sind für eine Anmeldung zur Prüfung notwendig?
Sie benötigen einen
- gültigen Personalausweis und
- den Schulungsnachweis über die NISV-Schulung
Dazu den Nachweis über:
- staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin oder
- Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin oder
- Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder
- eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren am 5. Dezember 2021 oder
- die bestandene Prüfung im Modul „Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde“
Wie lang dauert es, dass ich mein Prüfungsergebnis freigeschaltet bekomme?
Sie erhalten kein Prüfungsergebnis freigeschaltet, sondern Ihr Zertifikat wird nach Bestehen der Prüfung und Einreichung aller Dokumente und Nachweise in Ihrem Prüfungsportal freigeschaltet.
Bei Nichtbestehen werden Sie benachrichtigt.
Warum müssen alle Nachweise geprüft werden, bevor mein Zertifikat ausgestellt wird?
Dies ist in der “Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen* (NiSV) Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1) Fachkunde” geregelt.
Dort können Sie für jedes Fachkunde-Modul (GK, OS, US, EMF-K, EMF-S) nachlesen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und nachweisen müssen, um ein Fachkunde-Zertifikat zu erhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/anlage_3.html
Warum müssen Prüfungen manchmal wiederholt werden?
Gründe für eine Wiederholung können sein:
- Erreichen von weniger als 70 % der Gesamtpunktzahl
- Täuschungsversuch während der Prüfung
- nachträgliche Meldungen der Schule über einen ungültigen Schulungsnachweis
- nachträgliche Meldung einer Zertifizierungsstelle über ungültige Schulungen oder Schulungsnachweise einer Schule
- Aberkennung der Schule, bei der die Schulung gemacht wurde
Wieso muss eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens 5 Jahren bis zum 05.12.2021 vorhanden sein und nicht bis zum aktuellen Datum, also heute ?
Dieses Datum wurde vom BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ) so festgelegt und ist in der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen* (NiSV) Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1) Fachkunde” nachzulesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/anlage_3.html