Personenzertifizierung nach NiSV
Sie sind älter als 25 Jahre, haben eine Berufsausbildung im medizinischen oder kosmetischen Bereich und Berufserfahrung in apparativ ästhetischen Bereich? Als Prüfer der Fachkunde nach NiSV benötigen Sie außerdem mind. zwei Jahre Praxiserfahrung an kosmetischen Geräten der optischen Strahlung oder mindestens ein Jahr Erfahrung an Ultraschall-, Hochfrequenz- oder Niederfrequenzgeräten. Wenn Sie diese Voraussetzungen für eines oder alle Technologien erfüllen, bewerben Sie sich…
…denn Sie bringen alle Voraussetzungen mit, um unser Team der Prüfer für Personenzertifizierungen gemäß NiSV zu unterstützen.
Wir haben einiges zu bieten!
- Abwechslungsreiche & herausfordernde Aufgaben
- neuste Prüfungstechnologie im Bereich der Personenzertifizierung
- flexible Arbeitszeitmodelle
- ein engagiertes Arbeitsumfeld
- die Möglichkeit zu Reisen
Hat diese Stelle Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!