Welchen Prüfungsprozess möchten Sie starten?
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Prüfung: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
197,00 €exkl. 19 % MwSt.
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Prüfung: Ultraschall
197,00 €exkl. 19 % MwSt.
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Prüfung: EMF in der Kosmetik
197,00 €exkl. 19 % MwSt.
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Prüfung: EMF zur Stimulation
197,00 €exkl. 19 % MwSt.
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Prüfung: Optische Strahlung
247,00 €exkl. 19 % MwSt.
Terminübersicht:
ACHTUNG: Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die aktuell verfügbaren Prüfungstermine.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, über diese Webseite einen Prüfungsplatz zu reservieren. Bevor Sie eine Prüfung buchen, folgen Sie bitte den Anweisungen in der entsprechenden Antragsbestätigungs-E-Mail.
Sie haben die Möglichkeit, an jedem verfügbaren Prüfungstermin die NiSV-Prüfung abzulegen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Vorteile der Prüfung bei der eCertification
- Freie Auswahl der Prüfungsorte
- Einfache Online-Anmeldung
- Prüfungsabnahme regelmäßig und bundesweit in allen 4 Fachkundegruppen
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der NiSV-Fachkunde
- Von den Aufsichtsbehörden anerkanntes Fachkundezertifikat
- Kompetente Ansprechpartner in der Geschäftsstelle
- Kurzfristige Prüfungstermine möglich
- Unkomplizierter Prüfungsablauf
Auswahl aus verschiedenen Modulen
Bei uns tragen Sie sich mit wenigen Klicks online für die Teilnahme an den Modulen ein. Die Grundlage und Voraussetzung für die Fachkundemodule ist die Teilnahme am Grundkurs.
Der Grundkurs „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ entfällt dann, wenn Sie bereits seit mindestens 5 Jahren mit einem Gerät arbeiten oder eine Ausbildung als staatlich anerkannte Kosmetikerin oder Kosmetiker haben.
Mit den genannten Voraussetzungen können Sie direkt an den einzelnen Prüfungen für optische Strahlung, Ultraschall, Hoch- und Niederfrequenz teilnehmen. Wir nehmen alle Prüfungen ab und stellen Ihnen Ihr Zertifikat aus.
NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule
in der Fassung vom 01. Januar 2024
Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)
Dauer: 78 Lerneinheiten
Besonderheit: Die Teilnahme an diesem Modul ist nur erforderlich, wenn Sie:
- keine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum(r) Kosmetikerin/Kosmetiker besitzen
- kein Bildungsgang „Staatlich geprüfte(r) Kosmetikerin/Kosmetiker“ vorliegt
- keine Meisterprüfung in der Kosmetik erfolgreich absolviert haben
- am 05.12.2021 nicht mindestens 5 Jahre berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe nachweisen können
Fachkundegruppe Laser/intensive Lichtquellen – Fachkundemodule: Optische Strahlung (OS)
Dauer: 117 Lerneinheiten
Teilnahmevoraussetzung: Vorherige Teilnahme am Fachkundemodul Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. der Nachweis von Berufsabschluss/-erfahrung.
- Prüfung: Multiple Choice-Prüfung mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 x 45 Minuten)
- Gültigkeit des Fachkundenachweises: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Schulungsnachweises
- Alle 5 Jahre: Aktualisierung der Fachkunde durch kurze Weiterbildung bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe EMF-Kosmetik – Fachkundemodule: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK)
Dauer: 38 Lerneinheiten
Teilnahmevoraussetzung: Vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. der Nachweis von Berufsabschluss/-erfahrung
- Prüfung: Multiple Choice-Prüfung mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 x 45 Minuten )
- Gültigkeit des Fachkundenachweises: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Schulungsnachweises
- Alle 5 Jahre: Aktualisierung der Fachkunde durch kurze Weiterbildung bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe EMF-Stimulation Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
Dauer: 23 Lerneinheiten
Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-Lizenz als Trainerin/Trainer.
- davon 8 Lerneinheiten als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
- Prüfung: Multiple Choice -Prüfung mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 x 45 Minuten)
- Gültigkeit des Fachkundenachweises: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Schulungsnachweises
- Alle 5 Jahre: Aktualisierung der Fachkunde durch kurze Weiterbildung bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe Ultraschall – Fachkundemodule: Ultraschall (US)
Dauer: 38 Lerneinheiten
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. der Nachweis von Berufsabschluss/-erfahrung
- Multiple Choice -Prüfung mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 x 45 Minuten)
- Gültigkeit des Fachkundenachweises: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Schulungsnachweises
- Alle 5 Jahre: Aktualisierung der Fachkunde durch kurze Weiterbildung bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung
Kosten pro Teilnehmerin oder Teilnehmer für die jeweilige Prüfung
Die Übersicht der Kosten für die einzelnen Prüfungen der Fachkundegruppen/Fachmodule entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung (hier klicken).
Anzeige für den Betrieb von Anlagen nach § 3 Absatz 3 und 4 NiSV
Denken Sie daran, Ihre im Einsatz befindlichen Geräte / Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken der zuständigen Landesbehörde zu melden.
Auszug § 3 Absatz 3 NiSV:
“ (3) Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen. Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
(4) Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 und 2 und nach § 4 Absatz 1 Satz 1 erfüllt sind.”
Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Landesbehörden mit Kontaktdaten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre im Einsatz befindlichen Geräte/Anlagen dort per Mail oder Telefon fristgerecht anzumelden.
Versäumen Sie die Frist, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.