Einreichung: EMF in der Kosmetik

Hochfrequente elektromagnetische Felder eröffnen Ihnen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten in der Kosmetik. Um diese jedoch weiter anbieten und ausüben zu dürfen, benötigen Sie den genannten Fachkundenachweis (Anlage 3 Teil D NiSV):

Prüfungsvoraussetzungen:
• staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert oder
• Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert oder
• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren oder
• Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde (oder Nachweis zur Befreiung von der Prüfung; siehe dazu oben)
• UND Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.

Prüfung:
• Multiple Choice -Prüfung mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 90 Minuten)
• Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre

-> Zertifizierungsprogramm -> Gebührenordnung

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