
Antrag zur Prüfung:
EMF-Stimulation
zu kosmetischen Zwecken
… nach § 7 Absatz 3 NiSV im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite
Mit diesem Antrag sind Sie berechtigt, die Prüfung zur NISV-Schulung “EMF zur Stimulation” zur Erlangung des Zertifikates “EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken” nach § 7 Absatz 3 NiSV im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite abzulegen. Durch das Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat, das 5 Jahre gültig ist. Nach Ablauf der Frist bedarf es einer Auffrischung.
Sie setzen Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite ein? Dann benötigen Sie diesen Fachkundenachweis (Anlage 3 Teil E NiSV).
Prüfungsvoraussetzungen:
Zur Erlangung dieses Zertifikates benötigen Sie einen Schulungsnachweis über Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
ODER
• Ausbildung als staatlich anerkannte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• staatlich geprüfte Kosmetikerin oder Kosmetiker ODER
• Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe ODER
• der Nachweis, dass Sie am 05.12.2021 seit 5 Jahren (mindestens 15 Stunden in der Woche) mit Ihrem Gerät arbeiteten
UND
• Schulungsnachweis EMF zur Stimulation eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers.
Prüfung:
• Multiple Choice -Prüfung mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 45 Minuten)
• Gültigkeit des Zertifikats / der Fachkunde: 5 Jahre
197,00 €
exkl. 19 % MwSt.